WEG ZUM FÜHRERSCHEIN





  • NOTHELFERKURS Schritt 1

    Absolvieren Sie einen Nothilfekurs. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig. Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann in der Regel frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag an die zuständige Behörde gestellt werden! Bitte informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

    Quelle: (https://www.ch.ch/de/lernfahrausweis-beantragen/)

  • THEORIEPRÜFUNG UND LERNFAHRAUSWEIS Schritt 2

    Für deine theoretische Prüfung kannst du dich frühstens zwei Monaten vor deinem 18. Lebensjahr anmelden. Mit den Vorbereitungen zur theoretischen Prüfung kannst du selbstverständlich früher anfangen. Nach bestandener Prüfung wird dir dein Lernfahrausweis zugestellt.
    So kannst Du Dich anmelden:

    1. Formular vollständig ausfüllen
    2. Bestätigung des Nothelferkurses – Besuch beilegen
    3. Bestätigung des Sehtestes durch einen Optiker
    4. Bestätigung deiner Personalien durch das Einwohneramt deiner Gemeinde
    5. Aktuelles Passfoto beilegen

    Der Link „Zur Theorieprüfung anmelden“ hilft dir schnell und einfach anzumelden
    Zur Theorieprüfung anmelden

  • THEORIEPRÜFUNG Schritt 3

    Die Behörden bestätigen Ihr Gesuch. Sie können sich nun zur Theorieprüfung anmelden – am einfachsten per Internet.
    In den Kantonen Bern, Glarus, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Neuenburg und Zürich können Sie die Theorieprüfung auch in Englisch ablegen. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen direkt die kantonalen Strassenverkehrsämter.

  • LERNFAHRAUSWEISE Schritt 4

    Nach bestandener Theorieprüfung erhälst du den Lernfahrausweis.
    Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.

  • VERKEHRSKUNDEUNTERRICHT (VKU) Schritt 5

    Besuch des Verkehrskundeunterrichts (VKU).

  • PRAKTISCHES AUTOFAHREN Schritt 6

    Fahrten mit dem Fahrlehrer (natürlich mit Niki) oder einer Begleitperson.

  • PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG Schritt 7

    Gut vorbereitet nach komplett abgeschlossener Ausbildung geht es nun an die praktische Führerprüfung. Die Anmeldung kann durch deinen Fahrlehrer gemacht werden.

  • ZWEI-PHASEN AUSBILDUNG Schritt 8

    Die Details dazu findest du unter 2 Phasen Ausbildung.

Der 17. Geburtstag naht und Sie können bald das Autofahren in Angriff nehmen. Bis der Lernfahrausweis aber in Ihren Briefkasten flattert, ist einiges zu erledigen.


Gemäss Bundesamt für Strassen darf der Lernfahrausweis, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden.


Bist du noch nicht 20 Jahre alt und möchtest die praktische Prüfung ablegen, so muss mindestens 12 Monate Fahrpraxis sammeln, um an die Fahrprüfung zu können. Bekommst du den Lernfahrausweis noch im Jahre 2021, darfst du die Autoprüfung ab dem 18 Lebensjahr ablegen, auch wenn du den Lehrfahrausweis noch nicht 12 Monate besitzt.

 

Bist du im Jahre 2003 geboren, und möchtest den Lernfahrausweis erst im Jahre 2022 oder später erwerben, musst du die 12-monatige Lernphase durchlaufen. Bist du im Jahre 2002 geboren, müsstest du den Lernfahrausweis noch im Jahr 2020 erworben haben, um die 12- monatige Lernphase nicht durchlaufen zu müssen. Die Kosten im BL für den Lernfahrausweis betragen neu 25 Franken (statt 35 CHF). Die Kosten im BS für den Lernfahrausweis betragen 40 Franken.

 

Wie bisher, kann die praktische Prüfung erst nach dem 18 Geburtstag abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung wird der Fahrausweis für drei Jahre auf Probe ausgestellt.